Ein Balkonkraftwerk kann an vielen Orten montiert werden: am Balkongeländer, an der Hauswand (Fassade), auf einem Flachdach, Schrägdach oder freistehend im Garten. Entscheidend ist, dass die Module möglichst viel direkte Sonneneinstrahlung erhalten und nicht dauerhaft verschattet sind.
Seit Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks (privilegierte Maßnahme gemäß § 554 BGB und § 20 WEG). Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft darf die Installation nur noch in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, kann aber Vorgaben zur Art der Montage machen.