Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und hat die Regeln für Balkonkraftwerke erheblich vereinfacht:
- 800 Watt Einspeiseleistung statt bisher 600 Watt.
- Modulleistung bis 2.000 Watt Peak erlaubt.
- Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig – nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister mit wenigen Angaben.
- Ferraris-Zähler übergangsweise erlaubt – auch rückwärtslaufend. Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler im regulären Rollout.
- Schuko-Stecker reicht – die seit Dezember 2025 geltende VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 bestätigt dies für Anlagen bis 960 Wp.
- Privilegierte Maßnahme für Mieter und Wohnungseigentümer (seit Oktober 2024 in BGB und WEG verankert).