Was ändert sich durch das Solarpaket 1?

Um den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland noch mehr zu steigern, hat das Bundeskabinett im August 2023 das sogenannte “Solarpaket 1” beschlossen.

Den größten Teil des Gesetzentwurfs will die Bundesregierung 2024 auf den Weg bringen. Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet.

Die Änderungen ergeben sich für Balkonkraftwerke.

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen; die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.
  • Die Pflicht zum Einbau eines digitalen Stromzählers soll entfallen. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler betrieben werden. Damit ist es auch gestattet, dass der Stromzähler rückwärts läuft. So lohnt sich ein Balkonkraftwerk noch schneller.
  • Eine vereinfachte Anmeldung soll für Anlagen möglich sein, die eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt gelten.
  • Bei den Wechselrichtern reicht zukünftig der sogenannte Schukostecker.

Zusätzlich zum Solarpaket 1 gibt es einen Gesetzesentwurf, der Balkonkraftwerke 2024 in die Kataloge der privilegierten baulichen Veränderungen aufnimmt. Generell kann Wohnungseigentümern und Mietern die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr verwehrt werden. Wie das Balkonkraftwerk montiert wird, muss jedoch weiterhin mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Eigentümer geklärt werden.