Nein. Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks zum Eigenverbrauch ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Eine Gewerbeanmeldung wäre nur dann nötig, wenn Sie eine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen und damit Gewinne erzielen, die über Ihre Stromentstehungskosten hinausgehen – was bei Balkonkraftwerken in der Praxis praktisch nie der Fall ist.