Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich ein Balkonkraftwerk betreibe?

Nein. Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks zum Eigenverbrauch ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Eine Gewerbeanmeldung wäre nur dann nötig, wenn Sie eine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen und damit Gewinne erzielen, die über Ihre Stromentstehungskosten hinausgehen – was bei Balkonkraftwerken in der Praxis praktisch nie der Fall ist.