Die Inbetriebsnahem eines Balkonkraftwerkes ist genehmigungsfrei. Allerdings ist die Anzeige der Balkonkraftwerke beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Einige Messstellenbetreiber reagieren auf die Anzeige mit dem Austausch des noch üblichen Ferraris-Zählers gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, um ein theoretisch denkbares Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern.