Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Inbetriebsnahem eines Balkonkraftwerkes ist genehmigungsfrei. Allerdings ist die Anzeige der Balkonkraftwerke beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Einige Messstellenbetreiber reagieren auf die Anzeige mit dem Austausch des noch üblichen Ferraris-Zählers gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, um ein theoretisch denkbares Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern.