Ja. Ein Balkonkraftwerk ist als steckerfertiges Gerät konzipiert und kann bei einem Umzug problemlos abgebaut und an einem neuen Standort wieder installiert werden.
Denken Sie daran, die Anlage im Marktstammdatenregister auf den neuen Standort umzumelden.
Als Mieter sind Sie in der Regel ohnehin zum Rückbau bei Auszug verpflichtet.