Kann ich ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installieren?

Ja. Seit Oktober 2024 haben Mieter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Steckersolargeräte wurden als privilegierte bauliche Veränderung in § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsrecht) aufgenommen. Das bedeutet:

  • Ihr Vermieter darf die Installation nur noch in begründeten Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei Denkmalschutz oder konkreten Sicherheitsbedenken).
  • Sie müssen den Vermieter vorab über Ihre Installationspläne informieren.
  • Der Vermieter darf Vorgaben zur Art der Montage machen (z. B. Farbe, Befestigung, Kabelführung).
  • Sie sind zur Rückbauverpflichtung bei Auszug verpflichtet.

Das Aufstellen einer steckerfertigen PV-Anlage auf dem Balkon (z. B. mit Aufstellhalterung, ohne Bohrungen) ist oft auch ohne gesonderte Erlaubnis möglich.

Bei Bedarf montieren wir Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht.