Ja. Seit Oktober 2024 haben Mieter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Steckersolargeräte wurden als privilegierte bauliche Veränderung in § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsrecht) aufgenommen. Das bedeutet:
- Ihr Vermieter darf die Installation nur noch in begründeten Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei Denkmalschutz oder konkreten Sicherheitsbedenken).
- Sie müssen den Vermieter vorab über Ihre Installationspläne informieren.
- Der Vermieter darf Vorgaben zur Art der Montage machen (z. B. Farbe, Befestigung, Kabelführung).
- Sie sind zur Rückbauverpflichtung bei Auszug verpflichtet.
Das Aufstellen einer steckerfertigen PV-Anlage auf dem Balkon (z. B. mit Aufstellhalterung, ohne Bohrungen) ist oft auch ohne gesonderte Erlaubnis möglich.
Bei Bedarf montieren wir Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht.