Grundsätzlich ja: Wenn Ihr Balkonkraftwerk Strom ins öffentliche Netz einspeist, können Sie eine EEG-Einspeisevergütung beantragen.
Allerdings lohnt sich das für Balkonkraftwerke in der Regel nicht, da Sie einen separaten Einspeisezähler installieren lassen müssten und die gleichen Pflichten wie Betreiber großer PV-Anlagen erfüllen müssten. Der bürokratische Aufwand und die Kosten stehen bei der geringen eingespeisten Menge meist in keinem Verhältnis zur Vergütung. Wirtschaftlich sinnvoller ist es, den erzeugten Strom so weit wie möglich selbst zu verbrauchen.